Das EU-US Privacy Shield war ein Abkommen zur Regelung des Datentransfers personenbezogener Daten aus der EU in die USA. Es sollte ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau bei zertifizierten US-Unternehmen garantieren. Aufgrund unzureichender Beschränkungen beim Zugriff von US-Behörden erklärte der EuGH das Abkommen jedoch 2020 für ungültig.
Wichtige Fakten zum Privacy Shield:
- Zweck: Legitimation der Übermittlung personenbezogener Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen) an Unternehmen in den USA.
- Zertifizierung: US-Unternehmen mussten sich verpflichten, Datenschutzstandards einzuhalten, um auf der offiziellen Liste des U.S.-Handelsministeriums zertifiziert zu werden.
- Kritik & Ende: Datenschützer kritisierten den Zugriff von US-Geheimdiensten auf die Daten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das Abkommen im „Schrems II“-Urteil am 16. Juli 2020 für nichtig.

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